Unsere Leistungen
Der Wandel von Linear- zu Kreislaufwirtschaft wird in Deutschland und in der EU mit großen Schritten vorangetrieben. Wir unterstützen diese Entwicklung und stehen unseren Mandanten zur Seite, um die wachsenden Herausforderungen für Hersteller und Händler zu bewältigen. Wir sind spezialisiert auf Verpflichtungen aus dem Verpackungsgesetz, dem Batteriegesetz, der Gewerbeabfallverordnung sowie internationalen Rechtsvorgaben im Bereich der Kreislaufwirtschaft.
Auch die Prüfung und Zertifizierung von Sortier- und Verwertungsanlangen fällt in unser Angebot. Unsere Erfahrung aus über 20 Jahren Tätigkeit im Umfeld der Rücknahmelösungen für Verpackungen und Produkte in Verbindung mit unserem starken nationalen und internationalen Netzwerk machen uns zu ihrem optimalen Partner auf dem Weg zu einer zirkulären Zukunft.
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VerpackG
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BattG
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GewAbfV
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Anlagenzertifizierung
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Int. Projekte
VerpackG
Als Hersteller oder Inverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland sind Sie bei Überschreitung bestimmter Bagatellgrenzen (80.000kg/a für Glas, 50.000kg/a für Papier, Pappe, Karton und 30.000kg/a für Aluminium, Weißblech, Kunststoff und Verbunde) dazu verpflichtet, bis zum 15. Mai eine Vollständigkeitserklärung für das vorangegangene Kalenderjahr im elektronischen Verpackungsregister LUCID der zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu hinterlegen. Inhalt dieser Vollständigkeitserklärung ist die Summe der im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen unterteilt in die jeweiligen Materialfraktionen. Wir bieten die Prüfung der hinterlegten Mengen auf Richtigkeit und Vollständigkeit durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die Prüfbescheinigung wird dabei vom Prüfer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, welche anschließend in das Register der DIHK hochgeladen wird. Unsere Prüfungsfeststellungen werden in unserem Prüfbericht gesondert ausgewiesen.
BattG
Das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren sind im Batteriegesetz festgehalten. Sollten Sie Verpflichtungen gemäß des BattG unterliegen, unterstützen wir Sie bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen. Dazu zählen u. a. die Erstellung von Gutachten zur Darlegung der Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen für ein herstellereigenes Rücknahmesystem gem. § 7 BattG sowie auf Verlangen des Umweltbundesamtes, die Prüfung und Bestätigung der Dokumentation zur Erfolgskontrolle gem. § 15 BattG.
GewAbfV
Gemäß der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV) haben Abfallerzeuger die Möglichkeit, unter der Voraussetzung, dass der gesamte Gewerbeabfall mindestens eine Getrenntsammlungsquote von 90 Masseprozent im vorangegangenen Kalenderjahr aufweist, den Restabfall nicht einer Vorbehandlungsanlage, sondern direkt einer energetischen Verwertung zuzuführen. Die Prüfung des Nachweises dieser Getrenntsammlungsquote des Abfallerzeugers hat durch einen zugelassenen Sachverständigen zu erfolgen und ist ebenfalls Teil unseres Leistungsspektrums. Gerne unterstützen wir Sie zudem beratend hinsichtlich der verordnungskonformen getrennten Sammlung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings von gewerblichen Siedlungsabfällen.
Anlagenzertifizierung
Zu unserem Leistungsspektrum zählt zudem die Prüfung und Zertifizierung der Anlageneignung hinsichtlich der Verwertung von Kunststoffverpackungen, Kunststoffverbunden, Flüssigkeitskartons und Papierverbunden. Voraussetzung hierfür ist eine Dokumenten- und Anlagenprüfung vor Ort. Als Nachweis der Anlageneignung dient das Zertifikat des unabhängigen Sachverständigen. Zusätzlich zum Zertifikat erhalten sie unseren Prüfbericht, in dem Sie dezidiert die jeweiligen Prüfungsfeststellungen nachvollziehen können.
Int. Projekte
Aufgrund unseres großen internationalen interdisziplinären Netzwerkes bestehend aus Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und national akkreditierten Sachverständigen der verschiedensten Fachrichtungen sind wir in der Lage Ihr Unternehmen über die Landesgrenzen hinaus zu unterstützen. Profitieren Sie hierbei von unserer Erfahrung aus zahlreichen internationalen Projekten – sowohl in der Beratung als auch der Prüfung.