Leistungen im Bereich Batteriegesetz

Die Erstellung von Gutachten zur Darlegung der Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen für ein herstellereigenes Rücknahmesystem gem. § 7 Batteriegesetz sowie auf Verlangen des Umweltbundesamtes, die Prüfung und Bestätigung der Dokumentation zur Erfolgskontrolle gem. § 15 Batteriegesetz.